Allgemeine Verkaufsbedingungen
Konstal Gesellschaft mit beschränkter Haftung
14-200 Ilawa, Ul. Stalowa 9
1. Einleitung
1.1 Für die Vertragsparteien jedes Kaufvertrages gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen für Stahlerzeugnisse,
im Folgenden: Käufer und Verkäufer, sofern nicht
der Vertragspartner vereinbart etwas anderes.
1.2 Die vom Käufer vorgeschlagenen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn:
werden vom Verkäufer schriftlich akzeptiert.
2.1 Alle technischen Informationen zu Stahlsorten, Verhältnissen, Größen und Qualität,
Die sich aus Katalogen, Prospekten und anderen Werbematerialien ergebenden Angaben sind Richtwerte und
gelten nur in dem Umfang, in dem sie von beiden Parteien akzeptiert werden.
2.2 Der Käufer ist verpflichtet, die technischen Parameter der bestellten Ware und des Verkäufers zu kennen
sollte, wenn es im Vertrag enthalten ist, eine Bescheinigung vorlegen. Für die Dienstleistung der Ausstellung der Bescheinigung an den Verkäufer
erhebt eine Gebühr.
3.1 Der Preis der Waren wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Vereinbarungen bestimmt.
3.2 Schriftliche Angebote per Post, Fax oder E-Mail stellen keine verbindlichen Angebote dar
Grundlage für den Vertragsabschluss.
3.3 Mündliche Vereinbarungen und Zusicherungen der Mitarbeiter des Verkäufers sind erst dann verbindlich, wenn sie getroffen werden
schriftliche Bestätigung.
3.4 Im Falle von Änderungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, sind Gebühren und Kosten betroffen
Die Höhe des in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung entstehenden Preises behält sich der Verkäufer vor
behält sich das Recht vor, den Preis im angemessenen Umfang zu ändern.
3.5 Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
4.1 Die Zahlungsfrist beginnt mit der Lieferung bzw. Abholung der Ware beim Verkäufer. Für den Begriff
Als Zahlung gilt der Tag der Gutschrift des fälligen Betrages auf dem Bankkonto oder an der Kasse des Verkäufers.
4.2 Der Verkäufer kann vom Käufer die sofortige Zahlung der Kaufsache verlangen bzw
eine zufriedenstellende Garantie für die Fertigstellung innerhalb der vereinbarten Frist zu geben.
4.3 Die Zustimmung zu einem Zahlungsaufschub sollte erfolgen
aus der bisherigen Zusammenarbeit oder bei Neukunden sollte dies der Fall sein
Im Vorfeld erfolgt die Prüfung der finanziellen Lage
4.4 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Käufer zur Zahlung verpflichtet
gesetzliche Zinsen.
4.5 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen gilt als wesentliche Vertragsverletzung
des Vertrages und berechtigt den Verkäufer, weitere Lieferungen zurückzuhalten und zu verlangen
alle fälligen Zahlungen des Käufers unverzüglich begleichen, unabhängig davon, ob dies der Fall ist oder nicht
die Zahlungsfrist abgelaufen ist und diejenigen, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
4.6 Sofern dem Verkäufer nach Vertragsschluss eine Nachricht von erheblicher Bedeutung zugeht
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers, durch die die Befriedigung der Ansprüche des Verkäufers gefährdet wird, ist dieser berechtigt, diese geltend zu machen
unabhängig vom Zahlungstermin.
4.7 Mengen- und Qualitätsbeanstandungen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung der Zahlung
abgeschlossene Lieferungen.
5.1 Grundlage für die Freigabe der Ware ist eine Bestellung gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen
In gewerblichen Räumlichkeiten muss der Empfang der Ware durch eine autorisierte Person bestätigt werden.
5.2 Die Parteien vereinbaren Termin und Ort der Lieferung bzw. des Empfangs der Ware, sofern diese übergeben wird
Der Verkäufer muss die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Informationen an folgende Adresse senden: ul. Stalowa 9, 14-200
Iława Telefon: + 48 89 648 67 14
E-Mail: biuro@konstalilawa.pl, Internet: www.konstalilawa.pl
5.3 Wenn es sich bei der Bestellung um metallurgische Produkte handelt, die der Verkäufer nicht auf Lager hat
Lager, so hat er dem Käufer unverzüglich den nächstmöglichen Termin mitzuteilen
Auftragsabwicklung.
5.4 Wenn der Verkäufer die Frist für die Ausführung der Bestellung nicht einhält und dies nicht im Voraus begründet,
Der Käufer ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, jedoch nur in schriftlicher Form
unter Androhung der Nichtigkeit.
5.5 Kündigt der Käufer gemäß Ziffer 5.4 den Vertrag, steht ihm der Anspruch zu
auf Ersatz der Mehrkosten, die ihm im Zusammenhang damit entstanden sind
die Notwendigkeit, gemäß dem Kodex ähnliche Waren von einem anderen Lieferanten zu beziehen
bürgerlich.
5.6 Sofern der Käufer den Vertrag nicht gemäß Ziffer 5.4 vor Vertragsabschluss schriftlich kündigt
Versäumt er die Lieferung, so verliert er seinen Anspruch auf Schadensersatz wegen der geschilderten Lieferverzögerung.
5.7 Die nachfolgend aufgeführten Umstände befreien Sie von jeglicher Haftung für Vertragsverletzungen. Sind
sind: Höhere Gewalt und alle anderen Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben, wie z. B. Konflikte
Arbeits-, Zoll-, Währungs- und Energiebeschränkungen, weit verbreitete Engpässe, außergewöhnlich
Entscheidungen der Behörden sowie Engpässe und Verzögerungen bei der Ausführung von Bestellungen durch die Lieferanten des Verkäufers,
aus einem der oben beschriebenen Gründe entstehen.
5.8 Die Partei, die sich auf die in Punkt 5.7 genannten Umstände beruft, ist verpflichtet
der anderen Partei deren Eintritt und Beendigung unter Schmerzen unverzüglich schriftlich mitzuteilen
Anspruchsverlust.
5.9 Wenn der Umstand es erfordert
Die Verantwortung zieht sich mit der Zeit hin, das hat jede Partei
das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen.
5.10 Im Falle eines Widerrufs der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen
Verkäufer im Zusammenhang damit.
5.11 Der Verkäufer kann vorsehen, dass alle an den Käufer gelieferten Waren Eigentum bleiben
Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware) bis zur Bezahlung der Ware.
6.1 Es liegt in der Verantwortung des Käufers sicherzustellen, dass die Spezifikationen, Qualität und Menge des Materials für ihn geeignet sind
Bedürfnisse.
6.2 Wenn in der Bestellung die Übereinstimmung des Materials mit der Norm nicht angegeben ist oder keine Beschreibung der geforderten Qualität enthalten ist
Material, es wird als normale Handelsware geliefert, keine Haftung für besondere
Qualitätsanforderungen.
6.3 Entsprechende Bescheinigungen und Zertifikate werden beigefügt, sofern dies in der Bestellung vorgeschrieben ist.
Der Verkäufer trägt die Verantwortung dafür, ob sich die vorgelegten Unterlagen auf den gelieferten Stahl beziehen oder nicht
kontrolliert jedoch die darin enthaltenen Informationen. 7.1 Der Verkäufer behält sich die in der Bestellung angegebene Genauigkeitsmarge von plus/minus 5 % vor
Warenmenge im Verhältnis zur Gesamtmenge des gelieferten Materials, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben
ansonsten.
6.4 Verlangt der Käufer ein Zertifikat und hat es in der Bestellung nicht angegeben, erfolgt die Zustellung innerhalb von 14 Tagen nach Benachrichtigung. In besonders begründeten Fällen ist eine spätere Zustellung möglich.
6.5 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Zertifikate länger als 5 Jahre aufzubewahren
7.2 Die Ware wird zum Nettogewicht verkauft, das durch physisches Wiegen oder auf der Grundlage von ermittelt wird
vertragliche Umrechnungsfaktoren (z. B. m, m2 usw.).
8.1 Der Käufer ist für die unverzügliche Entladung der Ware verantwortlich. Unangemessene Zeit
Das Warten auf das Entladen geht zu Lasten des Käufers.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware hinsichtlich Menge und Qualität zu untersuchen
sofort nach Erhalt.
8.3 Stellt der Käufer nach Prüfung der Ware Unstimmigkeiten mit dem Lieferschein fest, muss er dies tun
das angegebene Dokument mit einem schriftlichen Vermerk versehen und den Verkäufer zu diesem Zweck unverzüglich darüber informieren
Einigung über den weiteren Verlauf des Verfahrens.
8.4 Reklamationen wegen Herstellungsmängeln (versteckte Qualitätsmängel), die trotz
eine gründliche Untersuchung der Ware nicht möglich war, muss dies dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt werden,
unverzüglich nach Auffinden, spätestens jedoch 3 Monate nach der Lieferung.
8.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, eine Lieferung, die nicht der Bestellung entspricht, im Falle einer Beanstandung zu ersetzen
werden korrekt übermittelt.
8.6 Der Verkäufer ist für die gelieferte Ware gemäß den in Polen geltenden Vorschriften verantwortlich
Vorschriften. Der Verkäufer haftet nicht für wirtschaftliche Verluste und entgangenen Gewinn
des Käufers, der sich aus der eingereichten und angenommenen Reklamation ergibt.
9.1 Die Rückgabe von Waren ist nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien zulässig
in dieser Angelegenheit.
9.2 Voraussetzung für die Rücknahme der Ware ist, dass diese unbeschädigt und unbeschädigt ist
über die in den Zertifikaten enthaltenen Parameter identifizierbar. Für verpackte Ware
muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein.
10.1 Unstimmigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer, die nicht vor Ort gelöst werden können
Verhandlungen werden vom zuständigen Bezirksgericht in Iława entschieden.